Mittwoch, 21. November 2012

Kernforderungen zur RSPO

Die folgenden Kernforderungen stehen im Zentrum des studentischen Protestes und wurden vom Bildungsprotestplenum, das offen für alle Interessierten ist und wöchentlich (oder häufiger) vor der Mensa II pleniert, formuliert:

1. Keine Beschränkung der möglichen Prüfungswiederholungen

Für die vorgesehene Beschränkung auf 2-3 Wiederholungen gibt es keine Begründung. Seit Jahren gibt es in den meisten Fächern keine Beschränkung, ohne, dass deshalb Prüfungen nicht ernst genommen würden. Nach dem letzten gescheiterten Prüfungsversuch folgt die Zwangsexmatrikulation und das Fach kann bundesweit nicht mehr studiert werden.

2. Keine Zwangsauflagen und -exmatrikulation für Studierende

Entgegen der Regelung im Berliner Hochschulgesetz würde nach aktuellem Stand Zwangsberatung und -exmatrikulation zwar nicht durch die RSPO, aber durch die weiterhin geltende Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) weiter praktiziert werden.

3. Keine Anwesenheitspflicht

Das Präsidium behauptet, Anwesenheitspflicht sei nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen - die RSPO würde aber zur flächendeckenden (Wieder-)Einführung und weiteren Verschulung des Studiums führen.

4. Studentische Lebensrealitäten anerkennen - Teilzeitstudium jetzt!

Die Weigerung des Präsidiums, geltendes Recht umzusetzen (die FU muss ein Teilzeitstudium anbieten), schikaniert unnötig ohnehin sozial Benachteiligte, die aus diversen Gründen (Kinder, Arbeit, Krankheit, ...) nicht in Vollzeit studieren können.

5. Recht auf Fertigstellung von Abschlussarbeiten

Die RSPO begrenzt die Verlängerung von Bearbeitungsfristen im Krankheitsfall auf max. 33% (4 Wo. bei einer Bachelorarbeit) -- danach müsste eine komplett neue Arbeit angefertigt werden. Das benachteiligt insbesondere chronisch Kranke, aber z.B. auch Unfallopfer.

6. 25 statt 30 Arbeitsstunden pro Leistungspunkt

Das Gesetz lässt für die Leistungspunktbemessung einen Spielraum von 25-30 Std. pro LP - 25 statt wie bisher 30 wären eine erhebliche Erleichterung im gesamten Studium.

7. Prüfungs- und notenfreier Anteil von 25% des Studiums - frei wählbar

Statt eines problematischen notenfreien ABV-Bereichs sollten Studierende selbst entscheiden können, welche Module sie notenfrei belegen möchten.

8. Studium Generale statt ABV

Freie Auswahl aus dem gesamten FU-Lehrangebot für mindestens 20% des Studiums statt ABV -- für ein selbstbestimmtes, interdisziplinäres Studium statt Tunnelblick und Fachidiotie.